Im Rahmen unserer Gutachtertätigkeit stehen wir Ihnen bei der Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen zur Verfügung.
Insbesondere, wenn sich z.B. bei Praxisabgabe und -übernahme oder Eintritt und Ausscheiden von Partnern einer Gemeinschaftspraxis die Eigentumsverhältnisse ändern. Wir bieten die Erstellung von Praxiswertgutachten.
Erstklassige Steuerberatung heißt für uns auch, Service zu bieten, zu informieren, zur Seite zu stehen und zu assistieren!